Kann aus Gründen des Alters oder der körperlichen Eingeschränktheit ein Mensch eine Treppe nicht mehr selbstständig überwinden, ist der Treppenlift ein gutes Hilfsmittel. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Wenn das Treppensteigen problematisch wird, sorgt der Treppenlift für einen sicheren Transport zwischen den Etagen. | Foto: © Ingo Bartussek – Fotolia.com
Der Treppenlift – oder auch Treppenschrägaufzug – ist ein wichtiges Hilfsmittel für Senioren oder Pflegebedürftige, die aus eigener Kraft eine Treppe nicht mehr bewältigen können. Es gibt hier jedoch ganz verschiedene Modelle, je nach baulichen und auch persönlichen Voraussetzungen. Zudem kann ein Treppenlift auch Lasten zwischen den Etagen transportieren. Er besteht aus einem Sitz- oder Transportelement, einem Antriebsaggregat und einer Trag- oder Führungsschiene, welche an der Wand oder auf der Treppe montiert wird.
Wie funktioniert ein Treppenlift?
Der Treppenlift ist in der Regel eine Maßanfertigung, welche auf die vorhandenen baulichen Bedingungen eingeht. Grundsätzlich kann er jedoch in gerade und Kurventreppenlifte unterschieden werden: Bei geraden Treppen wird ein Zahnstangengetriebe entweder auf den Stufen oder an der Wand montiert. Treppen, die eine Kurve beschreiten, benötigen eine Konstruktion aus entsprechend gebogenen Tragerohren und Reibradantrieben. Die Lifte können auch am Ende aus dem Treppenverlauf herausgefahren werden.
Je nach den Voraussetzungen des Benutzers können Treppenlifte auch hinsichtlich der daraus resultierenden Eigenschaften unterschieden werden. Ist der Pflegebedürftige auf einen Rollstuhl angewiesen, so ist wahrscheinlich der Plattformlift, auf welchen er samt Rollstuhl fahren und transportiert werden kann, am besten geeignet. Kann aufgrund von baulichen Bestimmungen (z. B. untersagter Einengung einer Treppe) kein solcher eingesetzt werden, bietet ein Rollstuhl-Hängelift eine gute Alternative. Die gängigste Variante ist jedoch wohl der Sitz- und Stehlift.
Worauf ist beim Einbau zu achten?
Vor der Montage eines Treppenliftes ist es insbesondere in Mehrfamilien- oder Mietshäusern unbedingt nötig, die Bauaufsicht zu Rate zu ziehen und sich die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme schriftlich bestätigen zu lassen. Danach sollte ein qualifiziertes Fachpersonal den Einbau durchführen. Dazu gehört im Idealfall auch die Beratung und Vermessung vorab durch einen Ansprechpartner, der oft direkt durch Händler oder Hersteller vermittelt wird.
Treppenlifte unterliegen den deutschen Richtlinien des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der Maschinenverordnung. Eine CE-Kennzeichnung gibt Aufschluss über die wichtigsten Fakten (Baujahr, Maximalbelastung, Seriennummer) und hält zudem auch Kontaktdaten des Herstellers für Notfälle bereit. Nach dem professionellen Einbau ist auch die regelmäßige Wartung und Pflege eines Treppenliftes durch Techniker wichtig, um für die Sicherheit zu sorgen. Dies bieten viele Hersteller als Serviceleistung an.
Treppenlifte sollten zudem auch Vorkehrungen für die Personensicherheit aufweisen. Stützlehnen, Sicherheitsgurte, Klappschranken und Abrollsicherungen sind wichtige Bestandteile einer solchen Konstruktion. Um zudem im Falle eines Stromausfalls den Transport auf die nächste Etage gewährleisten zu können, haben hochwertige Lifte auch eine Notstromversorgung oder einen Akkubetrieb.
Wie finanzieren Sie einen Treppenlift?
Der Kauf und Einbau eines Treppenliftes übersteigt in den meisten Fällen die finanziellen Möglichkeiten einer Privatperson. Ein konventioneller Sitzlift kostet bereits ca. 4.000,- €, je spezieller die Anforderungen, desto schneller steigt der Preis. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu verringern.
So werden immer öfter auch gebrauchte Treppenlifte angeboten. Dies geschieht teilweise direkt durch den Hersteller, durch Zwischenhändler oder auch von den Endverbrauchern selbst. Der Einbau eines solchen Gerätes kann zwar durch die eventuell nötigen Anpassungen wieder teurer werden, aber insgesamt lohnt es sich, da durchaus zwischen 40 und 60% gespart werden können.
Auch die Option einer Finanzierung, d. h. die Aufnahme eines Kredits, wird oft genutzt. Dabei erfolgt zunächst eine Anzahlung und danach monatlich abgestimmte Raten samt Zinsen. Inzwischen arbeiten hier viele Hersteller direkt mit Banken zusammen. Wer jedoch den Treppenlift nur für einen absehbaren Zeitraum benötigt, könnte auch die Möglichkeit Mieten überdenken. Das Angebot für gerade Treppen ist hier besonders umfangreich.
Gibt es Zuschüsse der Pflegeversicherung?
Schließlich ist es möglich nach § 40 Abs. 4 SGB XI für den Einbau eines Treppenlifts einen Zuschuss in Höhe von 2.557,- € von der Pflegeversicherung zu erhalten. Dafür müssen jedoch drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Antrag des Zuschusses muss bei der Pflegeversicherung vor dem Einbau des Treppenlifts eingehen.
- Es muss entweder bereits eine Pflegestufe vorliegen oder die entsprechenden Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Beantragens gegeben sein.
- Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn durch den Einbau das Wohnumfeld für einen Pflegebedürftigen verbessert wird.
Der Zuschuss kann im Übrigen addiert werden, wenn mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung leben wie beispielsweise ein Ehepaar oder eine Pflege-Wohngemeinschaft (das sogenannte Poolen von Leistungen).
In unserem Artikel „Leistungen zur Wohnraumanpassung“ finden Sie dazu weitere Informationen.