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Wohin mit dem Pflegebett

Wenn der Grad der Pflegebedürftigkeit ein Pflegebett notwendig macht, ergibt sich oft ein Platzproblem im Schlafzimmer, denn anders als bei einem normalen Bett muss zusätzlicher Platz um das Bett herum eingeplant werden.
Wohin mit dem Pflegebett

Um ein Pflegebett muss immer genügend Platz vorhanden sein. | Foto: © Peter Atkins – Fotolia.com

Freiraum um das Bett herum schaffen

Als Faustregel gilt: Das Pflegebett muss von drei Seiten frei zugänglich sein, um Pflegehandlungen wie die Körperpflege möglich zu machen. Zudem sollte die Zimmertür vom Bett aus direkt und ohne Hindernisse erreichbar sein, um Stürze zu verhindern. Es ist außerdem ratsam, Platz für Gehhilfen neben dem Bett zu haben, um das Aufstehen zu erleichtern und die Beweglichkeit zu fördern. Wenn es sich anbietet, kann auch ein Beistelltisch neben das Kopfende gestellt werden.

Auf ein anderes Zimmer ausweichen

Nicht immer bietet das bisherige Schlafzimmer genug Platz für das Pflegebett, gegebenenfalls muss es in einem anderen Raum aufgestellt werden. Dies ist besonders für Paare schwierig, jedoch sollte der Gesundheitszustand und eine möglichst ungestörte Nachtruhe für beide Partner im Vordergrund der Überlegungen stehen. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt für diese Situation eine Gegensprechanlage, die gleichzeitig Ruhe und Sicherheit bieten kann.

Quellen

  • BMG: Pflegen zu Hause. Ratgeber für die häusliche Pflege, Berlin, 2012, S. 23-27.
  • AOK: Pflegeratgeber. Informationen rund um den Pflegealltag, Bad Homburg, 2013, S. 5.

Anforderungen an ein Pflegebett

Ein Pflegebett muss bestimmte Anforderungen erfüllen, vor allem in den Bereichen Hygiene und Belastbarkeit. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, ist es gesetzlich vorgeschrieben, Pflegebetten regelmäßig zu warten.
Ein älterer Mann liegt in einem Pflegebett und beugt sich zur Seite. Eine junge Frau reicht ihm ein Glas Wasser und Medikamente.

Ein älterer Mann liegt in einem Pflegebett und beugt sich zur Seite. Eine junge Frau reicht ihm ein Glas Wasser und Medikamente. | Foto: © drubig-photo – Fotolia.com

Ein Pflegebett ist ein speziell auf die Bedürfnisse von kranken und pflegebedürftigen Menschen abgestimmtes Bett. Es besitzt ein verstellbares Kopf- und Fußteil, und lässt sich ebenfalls in der Höhe verstellen, um Pflegehandlungen zu erleichtern. Außerdem hat das Bett feststellbare Rollen, um es beispielsweise für die Körperpflege in eine geeignete Position bringen zu können.

Besonders wichtig: Robustes und hygienisches Material

Damit das Pflegebett seinen Zweck erfüllen kann, muss es den Belastungen durch das Körpergewicht und das häufige Bewegen ohne Ausfälle standhalten. Das Material des Bettgestells sollte also leicht, aber robust sein, die Elektronik sollte problemlos funktionieren und der Lattenrost sollte leicht verstellbar sein. Testen Sie all dies, bevor Sie ein Bett in Gebrauch nehmen.

Eine regelmäßige Wartung des Pflegebetts ist nicht nur ratsam, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben!

Das Pflegebett sollte außerdem den Ansprüchen der Hygiene in der Pflege gerecht werden und nur einen überschaubaren Reinigungsaufwand erfordern. Ein Matratzenschoner aus wasserundurchlässiger, aber atmungsaktiver Baumwolle empfiehlt sich ebenso wie kochfeste Bettwäsche. Alternativ empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit auch Stecklaken in derselben Qualität wie ein Matratzenschoner, so dass das Bettlaken nicht so oft gewechselt werden muss. Es sollten zudem stets zwei Kissen vorhanden sein (Knopfleisten zur Seite drehen!), sowie eine zwar warme, aber auch leichte Decke.

Sonderfall Matratze

Ob eine spezielle Matratze nötig ist, hängt vom Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen ab. Ist er oder sie in der Lage, sich ohne Hilfe im Bett zu bewegen, reicht eine normale, nicht zu weiche Matratze. Ansonsten bietet sich eine Spezialmatratze an oder Sie greifen auf entsprechende Auflagen und Lagerungskissen zurück. Sprechen Sie diesbezüglich unbedingt mit einem Arzt und gegebenenfalls dem zuständigen ambulanten Pflegedienst. Diese können Ihnen hilfreiche Tipps geben und eventuelle Fragen beantworten.

 

Quellen

  • Pflegebett, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegebett (abgerufen am 01.10.2014)
  • BMG: Pflegen zu Hause. Ratgeber für die häusliche Pflege, Berlin, 2012, S. 23-27.
  • AOK: Pflegeratgeber. Informationen rund um den Pflegealltag, Bad Homburg, 2013, S. 5.

Das Pflegebett

Um den Bedürfnissen Pflegebedürftiger besser entgegenzukommen, wurden Pflegebetten entwickelt. Dank verstellbarer Liegefläche, Griffen und elektronischen Hilfen ist ein bedürfnisgerechtes Liegen möglich, das Therapiemaßnahmen unterstützt.
Das Pflegebett ist speziell auf die Anforderungen Pflegebedürftiger abgestimmt. | Foto: © drubig-photo - Fotolia.com

Das Pflegebett ist speziell auf die Anforderungen Pflegebedürftiger abgestimmt. | Foto: © drubig-photo – Fotolia.com

Pflegebetten ermöglichen bettlägerigen Patienten und Pflegebedürftigen eine angenehmere Schlafsituation als herkömmliche Betten. Dank erweiterter Funktionen kann auf verschiedene Krankheitsbilder Rücksicht genommen, und gegebenenfalls die jeweilige Therapiemaßnahme unterstützt werden. Das Pflegebett erleichtert zudem die Grundpflege und erfüllt die Hygienevorgaben in der Pflege.

Wie ist ein Pflegebett aufgebaut?

Das Pflegebett besteht aus einem Grundgestell mit Bettrahmen, einem mehrfach verstellbaren Lattenrost, eine Höhenverstellung der Liegefläche, und feststellbare Rollen. Je nach Krankheitsbild des Patienten können verschiedene Sonderausstattungen montiert werden. Dazu gehören beispielsweise Aufrichthilfen, Seitengitter um Herausfallen zu verhindern, Fusionshalter, Fußstützen oder Vorrichtungen zum Fixieren von unruhigen Patienten. In den letzten Jahren wurden Pflegebetten zudem weiterentwickelt, moderne Pflegebetten haben eine bessere Steuerung (unter anderem durch Sprache), sind leichter montierbar, und gleichen in der Optik wesentlich mehr einem normalen Bett.

Welche Funktionen hat ein Pflegebett?

Dank des verstellbaren Lattenrosts kann der Patient so schmerzfrei wie möglich gebettet werden. Die winkelverstellbaren Rücken- und Fußteile beispielsweise ermöglichen eine stabilere Hochlagerung als sie mit Kissen möglich wäre. Beide Teile können unabhängig voneinander verstellt werden. Außerdem ist die gesamte Liegefläche höhenverstellbar. Für das erleichterte Einsteigen kann sie bis auf 65 Zentimeter heruntergefahren werden, zur Erleichterung der pflegerischen Arbeit kann sie auf Arbeitshöhe hochgefahren werden.

Woher bekomme ich ein Pflegebett?

Pflegebetten gelten als Pflegehilfsmittel und werden von der Pflegekasse übernommen, sofern Sie eine Pflegestufe haben. Ob Sie ein gebrauchtes oder ein neues Bett erhalten, hängt von Ihrer Pflegeversicherung ab. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an Ihren Pflegeberater. Es besteht auch die Möglichkeit, selbst ein Bett im Sanitätsfachhandel oder bei einem Hersteller zu kaufen, Sie sollten jedoch sorgfältig die Preise vergleichen. Außerdem gilt es zu beachten, dass es bei dieser Variante keine Zuschüsse von der Pflegekasse gibt.

 

Quellen

  • Pflegebett, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegebett (abgerufen am 01.10.2014)
  • BMG: Pflegen zu Hause. Ratgeber für die häusliche Pflege, Berlin, 2012, S. 23-27.
  • AOK: Pflegeratgeber. Informationen rund um den Pflegealltag, Bad Homburg, 2013, S. 5.

Der Treppenlift

Kann aus Gründen des Alters oder der körperlichen Eingeschränktheit ein Mensch eine Treppe nicht mehr selbstständig überwinden, ist der Treppenlift ein gutes Hilfsmittel. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Der Treppenlift

Wenn das Treppensteigen problematisch wird, sorgt der Treppenlift für einen sicheren Transport zwischen den Etagen. | Foto: © Ingo Bartussek – Fotolia.com

Der Treppenlift – oder auch Treppenschrägaufzug – ist ein wichtiges Hilfsmittel für Senioren oder Pflegebedürftige, die aus eigener Kraft eine Treppe nicht mehr bewältigen können. Es gibt hier jedoch ganz verschiedene Modelle, je nach baulichen und auch persönlichen Voraussetzungen. Zudem kann ein Treppenlift auch Lasten zwischen den Etagen transportieren. Er besteht aus einem Sitz- oder Transportelement, einem Antriebsaggregat und einer Trag- oder Führungsschiene, welche an der Wand oder auf der Treppe montiert wird.

Wie funktioniert ein Treppenlift?

Der Treppenlift ist in der Regel eine Maßanfertigung, welche auf die vorhandenen baulichen Bedingungen eingeht. Grundsätzlich kann er jedoch in gerade und Kurventreppenlifte unterschieden werden: Bei geraden Treppen wird ein Zahnstangengetriebe entweder auf den Stufen oder an der Wand montiert. Treppen, die eine Kurve beschreiten, benötigen eine Konstruktion aus entsprechend gebogenen Tragerohren und Reibradantrieben. Die Lifte können auch am Ende aus dem Treppenverlauf herausgefahren werden.

Je nach den Voraussetzungen des Benutzers können Treppenlifte auch hinsichtlich der daraus resultierenden Eigenschaften unterschieden werden. Ist der Pflegebedürftige auf einen Rollstuhl angewiesen, so ist wahrscheinlich der Plattformlift, auf welchen er samt Rollstuhl fahren und transportiert werden kann, am besten geeignet. Kann aufgrund von baulichen Bestimmungen (z. B. untersagter Einengung einer Treppe) kein solcher eingesetzt werden, bietet ein Rollstuhl-Hängelift eine gute Alternative. Die gängigste Variante ist jedoch wohl der Sitz- und Stehlift.

Worauf ist beim Einbau zu achten?

Vor der Montage eines Treppenliftes ist es insbesondere in Mehrfamilien- oder Mietshäusern unbedingt nötig, die Bauaufsicht zu Rate zu ziehen und sich die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme schriftlich bestätigen zu lassen. Danach sollte ein qualifiziertes Fachpersonal den Einbau durchführen. Dazu gehört im Idealfall auch die Beratung und Vermessung vorab durch einen Ansprechpartner, der oft direkt durch Händler oder Hersteller vermittelt wird.

Treppenlifte unterliegen den deutschen Richtlinien des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der Maschinenverordnung. Eine CE-Kennzeichnung gibt Aufschluss über die wichtigsten Fakten (Baujahr, Maximalbelastung, Seriennummer) und hält zudem auch Kontaktdaten des Herstellers für Notfälle bereit. Nach dem professionellen Einbau ist auch die regelmäßige Wartung und Pflege eines Treppenliftes durch Techniker wichtig, um für die Sicherheit zu sorgen. Dies bieten viele Hersteller als Serviceleistung an.

Treppenlifte sollten zudem auch Vorkehrungen für die Personensicherheit aufweisen. Stützlehnen, Sicherheitsgurte, Klappschranken und Abrollsicherungen sind wichtige Bestandteile einer solchen Konstruktion. Um zudem im Falle eines Stromausfalls den Transport auf die nächste Etage gewährleisten zu können, haben hochwertige Lifte auch eine Notstromversorgung oder einen Akkubetrieb.

Wie finanzieren Sie einen Treppenlift?

Der Kauf und Einbau eines Treppenliftes übersteigt in den meisten Fällen die finanziellen Möglichkeiten einer Privatperson. Ein konventioneller Sitzlift kostet bereits ca. 4.000,- €, je spezieller die Anforderungen, desto schneller steigt der Preis. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu verringern.

So werden immer öfter auch gebrauchte Treppenlifte angeboten. Dies geschieht teilweise direkt durch den Hersteller, durch Zwischenhändler oder auch von den Endverbrauchern selbst. Der Einbau eines solchen Gerätes kann zwar durch die eventuell nötigen Anpassungen wieder teurer werden, aber insgesamt lohnt es sich, da durchaus zwischen 40 und 60% gespart werden können.

Auch die Option einer Finanzierung, d. h. die Aufnahme eines Kredits, wird oft genutzt. Dabei erfolgt zunächst eine Anzahlung und danach monatlich abgestimmte Raten samt Zinsen. Inzwischen arbeiten hier viele Hersteller direkt mit Banken zusammen. Wer jedoch den Treppenlift nur für einen absehbaren Zeitraum benötigt, könnte auch die Möglichkeit Mieten überdenken. Das Angebot für gerade Treppen ist hier besonders umfangreich.

Gibt es Zuschüsse der Pflegeversicherung?

Schließlich ist es möglich nach § 40 Abs. 4 SGB XI für den Einbau eines Treppenlifts einen Zuschuss in Höhe von 2.557,- € von der Pflegeversicherung zu erhalten. Dafür müssen jedoch drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Antrag des Zuschusses muss bei der Pflegeversicherung vor dem Einbau des Treppenlifts eingehen.
  2. Es muss entweder bereits eine Pflegestufe vorliegen oder die entsprechenden Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Beantragens gegeben sein.
  3. Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn durch den Einbau das Wohnumfeld für einen Pflegebedürftigen verbessert wird.

Der Zuschuss kann im Übrigen addiert werden, wenn mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung leben wie beispielsweise ein Ehepaar oder eine Pflege-Wohngemeinschaft (das sogenannte Poolen von Leistungen).

In unserem Artikel „Leistungen zur Wohnraumanpassung“ finden Sie dazu weitere Informationen.

 

Quellen

  1. Pflegewiki – Treppenlift unter http://www.pflegewiki.de/wiki/Treppenlift (abgerufen am 06.10.2014)
  2. Kostenübernahme für Treppenlifte unter http://www.tk-encasa.de/sitzlift/treppenlift-kosten.html (abgerufen am 06.10.2014)
  3. Treppenschrägaufzug unter http://de.wikipedia.org/wiki/Treppenschr%C3%A4gaufzug (abgerufen am 06.10.2014)
  4. Fragen und Antworten zum Treppenlift unter http://www.treppenliftdirekt.de/ (abgerufen am 06.10.2014)