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Liegen und Lagern im Bett

Beim Liegen bewegen wir uns regelmäßig, um Arme, Beine, Kopf und Gesäß umzulagern. Dies passiert meist ganz unbewusst. Pflegebedürftige, die bettlägerig sind und sich nicht mehr selbst bewegen können, muss die Umlagerung durch pflegende Angehörige übernommen werden.
Liegen und Lagern im Bett

Bei bewegungseingeschränkten Menschen müssen die natürlichen Ausgleichbewegungen durch Pflegehandlungen ausgeglichen werden.| Foto: © drubig-photo – Fotolia.com

Regelmäßige Umlagerungen im Bett sind wichtig, denn so können Folgeerkrankungen beim Pflegebedürftigen wie Dekubitus vermieden und das Wohlbefinden des Liegenden gesteigert werden. Während voll bewegungsfähige Menschen solche Umlagerungen in der Regel ganz unbewusst durchführen, ist dies bei bettlägerigen Personen häufig nicht möglich. In diesem Fall müssen pflegende Angehörige die Umlagerungen durchführen.

Grundsätzlich sind alle Positionen möglich, sie sollten jedoch einigen Grundsätzen folgen. So sollte die Lagerung der Entspannung und der Erholung des Pflegebedürftigen dienen. Sie sollte außerdem eine Entlastung für besonders beanspruchte Körperteile wie Gelenke herbeiführen bzw. Folgeerkrankungen vorbeugen. Besonders Druckgeschwüre treten bei bettlägerigen Menschen häufig auf, wenn eine unsachgemäße Lagerung stattfindet.

Die Grundpositionen

Für das Liegen und die Lagerung im Bett gibt es verschiedene Grundpositionen. Diese können mit Hilfe von Kissen, Decken und Stützen aus Schaumstoff erreicht werden. Eventuell sollten Sie auch über die Anschaffung eines Pflegebettes nachdenken, da mit dessen Hilfe viele der Positionen erreicht oder zumindest erleichtert werden können.

Rückenlagerung

Um die Wirbelsäule und das Becken zu entlasten, kann die Rückenlagerung eingesetzt werden. Diese Position trägt außerdem zur allgemeinen Entspannung des Liegenden bei.
Arme und Beine sind leicht anzuwinkeln, um die Atmung zu vereinfachen. Weiter dient auch das Abstützen der Unterschenkel und Kniekehlen durch Unterlegen eines Kissens der Entspannung der Muskulatur. Um einem Spitzfuß vorzubeugen, bietet es sich außerdem an, die Ferse frei liegen zu lassen und die Füße nach vorn abzustützen.

Beinhochlagerung

Diese Position soll den Rücktransport des Blutes aus den Venen zum Herzen verbessern. Dies wiederum dient der Thromboseprophylaxe und vermeidet Ödeme (Wasseransammlungen) in den Beinen.

Bei der Beinhochlagerung werden die Beine in einem ungefähren Winkel von 30° hochgelagert. Diese Stütze sollte bereits im Bereich der Oberschenkel beginnen und kann mit Hilfe von keilförmigen Kissen erfolgen. Auch hier gilt zu beachten, dass die Fersen möglichst frei liegen und die Füße in einem rechten Winkel abgestützt werden.

Oberkörperhochlagerung

Die Oberkörperhochlagerung dient zum einen der Erleichterung des Atmens, zum anderen aber auch der Kreislaufbelebung und beugt Lungenentzündungen vor. Außerdem ist diese Position hilfreich beim Reichen von Essen und Trinken sowie bei der Körperpflege.

Bei einem Pflegebett kann für diese Position das Kopfteil höhenverstellt werden. Wenn Sie kein Pflegebett haben, können Sie mit Hilfe von Kissen oder Schaumstoffkeilen eine Rampe bauen. Dabei müssen Sie darauf achten, dass die Brustwirbelsäule des Liegenden gerade bleibt, um die Atmung nicht zu erschweren. Die Arme sind seitlich zu lagern und abzustützen, ebenso wie die Füße, um ein Herunterrutschen im Bett zu vermeiden.

Achten Sie darauf, dass die Knie nicht dauerhaft durchgestreckt liegen – dies führt schnell zu Schmerzen. Stattdessen können Sie unter die Knie ein kleines Kissen legen, um diese zu stützen.

 

Quellen

  1. Lagern des Kranken unter: http://www.pflegewerk.com/pflegekurse/3-lagerungstechniken/lagern-des-kranken.html (abgerufen am 19.06.2014)
  2. Entspannt und druckfrei lagern unter: http://www.aok.de/hessen/leistungen-service/dekubitus-entspannt-druckfrei-lagern-200205.php (abgerufen am 19.06.2014)
  3. Barden, Ingeburg: Der große Caritas-Ratgeber – Hauskrankenpflege, Stuttgart, 2010, S. 158-159.

Pflegehandlungen lernen

Selbstbewusst und kompetent ausgeführte Pflegehandlungen zahlen sich für den Pflegenden und Gepflegten aus. Kaum jemand startet jedoch als Profi in die häusliche Pflege – umso wichtiger ist es, sich die Zeit zu nehmen, Pflegehandlungen zu lernen.
Pflegehandlungen lernen

Pflegehandlungen verlaufen nach einem bestimmten Prozess, den jeder lernen kann. | Foto: © Photographee.eu – Fotolia.com

Sind Sie in der Lage Pflegehandlungen kompetent auszuführen, profitiert davon nicht nur Ihr Angehöriger. Denn wenn die Pflege reibungslos klappt, bauen Sie auch selbst Stress ab und Ihr Selbstbewusstsein dafür auf. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger fühlt sich außerdem als Person angenommen und ist eher bereit, sich Ihnen anzuvertrauen.

Um Pflegehandlungen zu lernen, können Sie beispielsweise einen Pflegekurs besuchen. Diese werden in der Regel von der Pflegekasse bezahlt und sind für Sie daher kostenlos. Wie Sie die Pflege Ihres Angehörigen aber genau gestalten, müssen Sie mit diesem gemeinsam erproben. Denn während es grundlegende Orientierungspunkte gibt, müssen Sie stets gemeinsam herausfinden, wie Pflegehandlungen für alle Beteiligten am besten zu meistern sind. Vor allem gilt: Achten Sie stets auf das Wohlbefinden Ihres Angehörigen!

Pflegehandlungen als Prozess

Pflegehandlungen sind stets ein Prozess, der grundsätzlich aus drei Teilen besteht: Vorbereitung, Durchführung und Abschluss.

1. Vorbereitung

Die Vorbereitung einer Pflegehandlung wird ebenfalls in drei Teile unterteilt.

  • Bereiten Sie sich selbst vor.
    • Legen Sie Schmuck und Uhren ab.
    • Bei langen Haaren: Binden Sie sich die Haare aus dem Gesicht.
    • Waschen Sie Ihre Hände und desinfizieren Sie diese gegebenenfalls.
    • Legen Sie ggfs. Schutzkleidung an, bspw. Schutzschürzen, Mundschutz, Handschuhe.
    • Ziehen Sie standfeste Schuhe an.
  • Stellen Sie sich auf Ihren Angehörigen ein.
    • Werden Sie sich zunächst ihrer eigenen Verfassung bewusst. Wie geht es Ihnen heute? Es gilt: Jeder hat einmal schlechte Tage – auch Sie!
    • Wie geht es Ihrem Angehörigen – in welcher psychischen und welcher körperlichen Verfassung befindet er sich? Passen Sie die Pflegehandlungen entsprechend an.
    • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Angehörigen aktiv nach seinem Befinden.
  • Bereiten Sie die Situation vor.
    • Stellen Sie alle benötigen Pflege- und Hilfsmittel bereit, wie z.B. Bürste, Zahnbürste & -pasta, Kleidung, Waschschüssel, Salben und evtl. Verbandszeug.
    • Sprechen Sie mit Ihrem Angehörigen über die geplanten Pflegehandlungen und motivieren Sie ihn gleichzeitig.
    • Aktivieren Sie den Angehörigen, indem Sie ihn um aktive Mithilfe bitten.

2. Durchführung

  • Führen Sie die Pflegehandlungen stets ruhig und nie hektisch aus.
  • Achten Sie darauf, dass alle Handlungen am Pflegeplan orientiert und faktisch korrekt durchgeführt werden.
  • Achten Sie auf eine sinnvolle Abfolge der Handlungen.
  • Stimmen Sie alle Pflegehandlungen auf die Bedürfnisse Ihres Angehörigen ab.
  • Ziehen Sie die noch vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen ein.

3. Abschluss

  • Ist alles erledigt oder besteht noch Handlungsbedarf? Fragen Sie auch Ihren Angehörigen, ob dieser sich noch etwas wünscht.
  • Besprechen Sie den weiteren Tagesverlauf bzw. Folgehandlungen.
  • Richten Sie das Zimmer wieder her und lassen Sie frische Luft herein.
  • Waschen Sie sich gründlich die Hände und desinfizieren Sie sie gegebenenfalls.
  • Machen Sie sich Notizen über Auffälligkeiten.

 

Quellen

  1. Barden, Ingeburg: Der große Caritas-Ratgeber – Hauskrankenpflege, Stuttgart, 2010, S. 108-109.

Pflege planen

Das Konzept der Pflegeplanung wird bereits seit Jahren erfolgreich in der professionellen Pflege angewandt – sei das durch ambulante Pflegedienste oder in Pflegeheimen. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Pflege auch im häuslichen Umfeld gemeinsam zu planen.
Pflege planen

Eine gute Planung kann die Pflege eines Angehörigen erleichtern. Dabei sollten Sie jedoch stets Ihren Angehörigen und seine Wünsche einbeziehen.| Foto: © Sandor Kacso – Fotolia.com

Bei der Pflegeplanung werden Pflegehandlungen in mehreren aufeinander folgenden Schritten aufeinander abgestimmt. Mit dieser Planung sollen bestimmte Ziele erreicht werden. In der professionellen Pflege ist dies häufig ein Erhalt bzw. eine Verbesserung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Bei der Pflege durch Angehörige müssen die verfolgten Ziele nicht ganz so hoch gesteckt werden. Dennoch macht eine gemeinsame Pflegeplanung auch bei kleineren Problemen durchaus Sinn. Denn die Pflege eines Angehörigen ist immer auch ein Prozess und damit sind es auch die einzelnen Pflegehandlungen. Diese führen Sie ja in der Regel durchaus mit einem Hintergedanken durch. Und selbst, wenn Sie es aktiv noch nicht tun, Sie werden merken, dass Sie bereits jetzt unbewusst Pflege planen.

Die Schritte der Pflegeplanung

In der Regel wird eine Pflege in mehreren Schritten geplant. Diese sehen wie folgt aus:

1) Diagnostik

  • Was ist das Problem?
  • Beispiel: Der Pflegebedürftige hat zu trockene Haut.

2) Ziel-Erfassung

  • Welches Ziel soll erreicht bzw. was soll verbessert werden?
  • Beispiel: Die Haut soll geschmeidiger werden.

3) Planung

  • Was können wir tun? Vereinbaren Sie gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen die zu ergreifenden Maßnahmen.
  • Beispiel: Einsatz von Lotionen und Cremes, mehr Flüssigkeit trinken.

4) Durchführung

  • Setzen Sie die vereinbarten Maßnahmen in die Tat um.

5) Auswertung

  • Haben Sie das Ziel durch die vereinbarten Maßnahmen erreicht?
  • Wenn nicht, besprechen Sie neue Maßnahmen oder ziehen Sie in Betracht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Um die Pflegehandlungen gut zu organisieren, ist es außerdem hilfreich, sich an den W-Fragen zu orientieren:

  • Was ist zu tun?
  • Wie ist es zu tun?
  • Wann ist es zu tun?
  • Was wird dazu gebraucht?

Diese Fragen und die Antworten darauf werden relevant, wenn Sie beispielsweise Pflegehandlungen in der Grundpflege Ihres Angehörigen planen, z.B. beim Waschen.

Unser Tipp

Legen Sie sich ein persönliches Pflegetagebuch an, in dem Sie die Fortschritt Ihrer Pflegehandlungen vermerken können. Dies hilft Ihnen später bei der Auswertung und Sie können Ihre Unterlagen auch professionellen PflegerInnen zur Verfügung stellen, wenn Sie das Problem allein nicht beheben können.

 

Quellen

  1. Barden, Ingeburg: Der große Caritas-Ratgeber – Hauskrankenpflege, Stuttgart, 2010, S. 107-108.

Im Bett bewegen

Wenn Ihr Angehöriger Schwierigkeiten mit dem Bewegen im Bett hat, gibt es mehrere Hilfsmittel, die ihm dabei helfen können. Wenn die Bewegungsfähigkeit völlig eingeschränkt ist und Sie ihn oder sie unterstützen müssen, achten Sie vor allem auf rückenschonendes Vorgehen.
Im Bett bewegen

Bewegungseingeschränkte Mensch in einem Bett zu bewegen, ist nicht leicht. Deshalb ist der Gebrauch von Hilfsmitteln ratsam. | Foto: © Gina Sanders – Fotolia.com

Wenn Ihr Angehöriger bettlägerig wird, ist es wichtig, seine Bewegungsfähigkeit mittels Übungen und Maßnahmen der Mobilisation zu bewahren. Kleine Herausforderungen wie selbstständiges Übernehmen verschiedener Tätigkeiten bei der Körperpflege oder Nahrungsaufnahme können helfen, eine vollständige Bewegungsunfähigkeit so lang wie möglich hinauszuzögern.

Hilfsmittel nutzen

Ist Ihr Angehöriger noch in der Lage, sich weitestgehend allein im Bett zu bewegen, helfen verschiedene Gerätschaften beim Aufrichten oder dem Positionswechsel. Diese Hilfsmittel werden oft von der Kasse übernommen, denn sie erhalten ein Stück der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen und erleichtern die pflegerischen Tätigkeiten. Sie sollten Ihrem Angehörigen genau erklären, wozu die Hilfsmittel dienen, und wie er oder sie diese nutzen kann. Bewahren Sie dabei Ruhe und leisten Sie Unterstützung, wenn die Nutzung nicht direkt beim ersten Mal klappt.

Es wird zwischen „technischen“ und „kleinen“ Hilfsmitteln unterschieden. Zu den technischen Hilfsmitteln gehört zum Beispiel das Pflegebett. Das Pflegebett bietet laut dem Bundesministerium für Gesundheit viele Vorteile. Es ist je nach Größe der Pflegeperson und nach Art der Pflegehandlung höhenverstellbar, was wichtig für rückenschonendes Arbeiten ist. Um es Ihrem Angehörigen so bequem wie möglich zu machen, und Ihnen die Aufgabe des Umlagerns zu erleichtern, können Sie das Kopf- und Fußende beliebig verstellen. Ist er oder sie mobil genug, kann ein Bettbügel (Achtung, nicht bei Schlaganfallpatienten anwenden!) oder eine Strickleiter am Bett hilfreich für selbstständiges Aufrichten sein. Sollte Ihr Angehöriger befürchten aus dem Bett zu fallen, können Seitengitter angebracht werden. Pflegebetten gibt es in verschiedenen Modellen, die oft aussehen wie normale Betten. Ist die Pflegebedürftigkeit anerkannt, kann ein solches Pflegebett von der Kasse geliefert werden.

Zu den kleinen Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Antirutschmatten, Gleitmatten oder Strickleitern. Antirutschmatten sind kleine Matten aus Gummi, die zum Beispiel unter die Füße des Pflegebedürftigen gelegt werden können, damit dieser sich darauf abstützen und selbstständig hochschieben kann. Im Gegensatz dazu hilft die Gleitmatte, die meist eine weiche Stoffoberfläche hat, den Reibungswiderstand zu verringern, damit der Pflegebedürftige seine Position leichter ändern kann. Beim Aufrichten kann zudem eine Strickleiter, auch Bettleiter genannt, helfen. Diese wird am Fußende des Bettes befestigt und an der Bettseite entlang gelegt, so dass der Pflegebedürftige sich selbstständig daran aufrichten kann. Diese Hilfsmittel können auch miteinander kombiniert werden.

Auf kräfteschonendes Arbeiten achten

Wenn Ihr Angehöriger beim Bewegen im Bett auf Ihre Hilfe angewiesen ist, sollten Sie dabei immer auf eine rückenschonende Vorgehensweise achten. Die dafür nötigen Handgriffe lernen Sie beispielsweise in einem Pflegekurs, der von Pflegekassen oder Pflegestützpunkten angeboten wird. Meist wird dort auf die Grundsätze der Kinästhetik geachtet, die eine Balance zwischen Unterstützung des Pflegenden und Schonung der eigenen Kräfte ermöglichen helfen.

Wichtig ist, dass Sie sich nicht überschätzen. Nehmen Sie in Kauf, dass schonende Vorgehensweisen eventuell länger dauern, denn schnelles Heben kann ernsthafte Bandscheibenschäden hervorrufen.

Weitere Hilfestellungen

Euk-info.de hat einige Tipps zusammengestellt, die Ihren Rücken beim Bewegen Ihres Angehörigen entlasten:

  • Kündigen Sie alle Pflegehandlungen an, damit Ihr Angehöriger, auch wenn er vielleicht nicht aktiv mithelfen kann, zumindest nicht dagegen arbeitet.
  • Führen Sie alle Tätigkeiten ruhig und gleichmäßig durch und vermeiden Sie ruckartige Bewegungen.
  • Ausgangsstellung ist entweder die Grätsch- oder die Schrittstellung. Stellen Sie Ihre Beine dabei immer hüftbreit, um einen möglichst festen Stand zu haben, und beugen Sie leicht die Knie, um das Gewicht Ihres Angehörigen gut abfedern zu können.
  • Gehen Sie so nah wie möglich an Ihren Angehörigen heran. Bewegen Sie ihn oder sie durch das Verlagern Ihres Gewichts von einem Bein auf das andere oder durch Drehbewegungen der Hüfte und des Oberkörpers, nie durch das Bewegen der Wirbelsäule!
  • Spannen Sie bei diesen Bewegungen Bauch- und Rückenmuskulatur an, um die Wirbelsäule zu stärken und in ihrer natürlich Form zu halten.
  • Heben Sie Ihren Angehörigen generell so wenig wie möglich. Versuchen Sie stattdessen, die Körperpartien nacheinander durch sachten Schieben, Ziehen oder Rollen zu bewegen. Dabei bieten sich oben genannte Hilfsmittel an.

Sorgen Sie dafür, dass Sie genügend Platz zum Arbeiten haben, sich keine Stolperfallen wie Teppichkanten in der Nähe des Bettes befinden, und sie rutschfeste Schuhe tragen. Sollte eine zweite Person zum Bewegen nötig sein, sprechen Sie sich immer VOR der Bewegung genau ab. Vor allem aber: Reden Sie währenddessen immer mit Ihrem Angehörigen, damit er oder sie sich ernst genommen fühlt.

 

Quellen

  1. Mobilisation unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Mobilisation (abgerufen am 02.05.2014)
  2. Kleine Hilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege unter: http://www.gesundheitsdienstportal.de/files/Kleine-Hilfsmittel-erleichtern-die-h%C3%A4us1.pdf (abgerufen am 28.05.2014)
  3. Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege unter: http://www.euk-info.de/fileadmin/PDF_Archiv/Regelwerk_Archiv/GUV-I/GUV-I_8514-Juli_2001.pdf (abgerufen am: 28.05.2014)
  4. BMG: Pflege zu Hause, Berlin 2014, S. 23 – 27; 45 – 58.