Vollmachten und Patientenverfügungen
Um sicherzustellen, dass Ihre Interessen auch im Falle einer Unzurechnungsfähigkeit gewahrt werden können, sollten Sie frühzeitig entsprechende Verfügungen aufsetzen. Vollmachten und Verfügungen sorgen dafür, dass Angehörige und Ärzte wissen, was Sie sich für Ihre Betreuung wünschen.