Heimkosten finanzieren
Die Kosten für ein Pflegeheim müssen nicht vollständig vom Pflegebedürftigen aufgebracht werden. Neben den Zuschüssen der Pflegekasse können unter Umständen auch Sozialhilfe und Pflegewohngeld bezogen werden.
Die Kosten für ein Pflegeheim müssen nicht vollständig vom Pflegebedürftigen aufgebracht werden. Neben den Zuschüssen der Pflegekasse können unter Umständen auch Sozialhilfe und Pflegewohngeld bezogen werden.
Wenn Sie zuhause von einem Angehörigen oder einem ambulanten Dienst gepflegt werden, haben Sie ein Recht auf Leistungen Ihrer Pflegekasse. Diese werden in Form von Pflegegeld, Sachleistungen oder einer Kombination aus beidem gewährt.
Häusliche Pflege ist teuer und nur selten werden die Kosten durch die Leistungen der Pflegekasse komplett abgedeckt. Solange Sie ein zu versteuerndes Einkommen haben, können Sie Pflegekosten bei Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen.
Wer Zuhause einen Angehörigen pflegt, dem entstehen häufig Mehrkosten. Diese Mehrkosten können zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Welche Aufwendungen das genau betrifft, erfahren Sie hier.