Sonderfall „Pflegestufe 0“
Der Begriff der „Pflegestufe 0“ wird offiziell nicht von Pflegekassen benutzt, was häufig zu Verwirrungen führt. Was darunter genau zu verstehen ist, erklären wir hier.
Der Begriff der „Pflegestufe 0“ wird offiziell nicht von Pflegekassen benutzt, was häufig zu Verwirrungen führt. Was darunter genau zu verstehen ist, erklären wir hier.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Wir erklären, was Sie dabei beachten müssen.
Wird Ihr Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt, haben Sie 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.
Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss zunächst eine Pflegestufe beantragen. Hier finden Sie alle Voraussetzungen und Leistungen auf einen Blick.