Pflegegeld
Wird der Versicherte daheim ehrenamtlich von Angehörigen oder nahen Bekannten gepflegt, so hat er Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom jeweiligen Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen.
Wird der Versicherte daheim ehrenamtlich von Angehörigen oder nahen Bekannten gepflegt, so hat er Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom jeweiligen Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen.
Erfolgt die häusliche Pflege nicht durch Angehörige, sondern durch einen ambulanten Pflegedienst, erhält der Versicherte so genannte Pflegesachleistungen. Wie beim Pflegegeld ist die Höhe der Leistung auch hier abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.
Pflegende Angehörige brauchen auch einmal Urlaub oder werden krank. In diesem Fall können sie sich nicht mehr um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern. Damit sie sich ohne schlechtes Gewissen, eine Auszeit gönnen können, gibt es die Verhinderungspflege.
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Wer jedoch kinderlos ist oder in Sachsen wohnt, muss mit einigen Abweichungen rechnen.
Freiwillige Zusatzversicherungen sollen Mehrkosten abfangen und dafür sorgen, dass sich Pflegebedürftige nicht verschulden müssen. Denn Kosten für die stationäre und auch die häusliche Pflege können ins Unermessliche steigen.