Einzelpflegekräfte
Auch Einzelpflegekräfte können über die Leistungen der Pflegekasse finanziert werden, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.
Auch Einzelpflegekräfte können über die Leistungen der Pflegekasse finanziert werden, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege werden von der Pflegekasse nicht immer genehmigt, sondern nur im Einzelfall. Grundsätzlich dient die teilstationäre Betreuung jedoch der Entlastung von pflegenden Angehörigen und um eine ausreichende Betreuung zu gewährleisten.
Mit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) am 01. Januar 2013 können Menschen, die an Demenz erkrankt sind, weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Wer in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist, erhält nun auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Tritt eine Pflegebedürftigkeit auf, sind häufig nicht nur Veränderungen im sozialen Leben des Betroffenen nötig, sondern auch Anpassungen im Wohnumfeld. Für Umbaumaßnahmen und Umzüge leistet die Pflegekasse finanzielle Zuschüsse.
Tritt eine Pflegebedürftigkeit auf, haben die Betroffenen und ihre Angehörigen häufig viel um die Ohren. Mit der Beantragung einer Pflegestufe ist nur der erste Schritt getan. Entsprechend wurde der Prozess optimiert und die Rechte von Angehörigen und Pflegebedürftigen gestärkt.
Die Pflegekasse übernimmt Kosten für die vollstationäre Unterbringung eines Pflegebedürftigen, wenn eine Pflege im häuslichen Umfeld nicht möglich ist. Aber Achtung: Die Kosten werden maximal zu 75% des vollen Heimentgeltes übernommen.
Viele Menschen versuchen, ihre Angehörigen zunächst ehrenamtlich zuhause zu pflegen. Da pflegebedürftige Menschen häufig rund um die Uhr Hilfe brauchen, können pflegende Angehörige nur schwer abschalten. Das soll sich mit den Neuerungen des PNG ändern.
In der häuslichen Pflege kann es schnell zu Krisensituationen kommen, die eine kurzfristige Lösung erfordern. Eine Lösung, die außerdem möglichst unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden kann. Die Kurzzeitpflege ist für genau solche Situationen geschaffen worden.
Wer einen Angehörigen Zuhause pflegt, kann häufig nicht oder nicht in Vollzeit arbeiten. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen, um die Pflegeperson für die Zukunft abzusichern.
Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz will die individualisierte Pflege weiter fördern. Im Zuge dessen werden mehr Leistungen für alternative Wohngruppen wie Pflege-Wohngemeinschaften geschaffen bzw. bestehende weiter ausgebaut.