Kombinationsleistungen
Damit Pflegebedürftige ihre Pflege besser individualisieren können, können sie auf Kombinationsleistungen zurückgreifen. Bei diesen werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert.
Damit Pflegebedürftige ihre Pflege besser individualisieren können, können sie auf Kombinationsleistungen zurückgreifen. Bei diesen werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert.
Wird der Versicherte daheim ehrenamtlich von Angehörigen oder nahen Bekannten gepflegt, so hat er Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom jeweiligen Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen.
Erfolgt die häusliche Pflege nicht durch Angehörige, sondern durch einen ambulanten Pflegedienst, erhält der Versicherte so genannte Pflegesachleistungen. Wie beim Pflegegeld ist die Höhe der Leistung auch hier abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.
Auch Einzelpflegekräfte können über die Leistungen der Pflegekasse finanziert werden, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.