Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Pflegestärkungsgesetz I ist nur der Anfang einer langen Reihe von Änderungen. Bereits jetzt ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes geplant, der auch ein neues Begutachtungsverfahren mit sich bringen wird. Noch in dieser Legislaturperiode soll auf das erste Pflegestärkungsgesetz das zweite folgen. Dieses bringt neben einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch Neuerungen beim Begutachtungsverfahren und bei den […]