Der Gehstock

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Pflegestärkungsgesetz I ist nur der Anfang einer langen Reihe von Änderungen. Bereits jetzt ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes geplant, der auch ein neues Begutachtungsverfahren mit sich bringen wird. Noch in dieser Legislaturperiode soll auf das erste Pflegestärkungsgesetz das zweite folgen. Dieses bringt neben einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch Neuerungen beim Begutachtungsverfahren und bei den […]

weiter Mehr Informationen

Pflegefall - was nun?

Verbesserungen in der Häuslichen Pflege

Über zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden Zuhause von Angehörigen gepflegt, entsprechend liegt der Fokus des Pflegestärkungsgesetzes I genau in diesem Bereich. Die Leistungen für die häusliche Pflege werden 2015 um 1,4 Milliarden Euro erhöht.

weiter Mehr Informationen

Mehr Hilfe und Förderung für Angehörige

Welche Pflegeleistungen werden erhöht?

Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes I werden zahlreiche Pflegeleistungen nach oben angepasst. Wie sich die Leistungen ab dem 01. Januar 2015 gestalten, haben wir für Sie kurz zusammengefasst.

weiter Mehr Informationen

Pflege-Wohngemeinschaften

Welche Unterstützung gibt es für neue Wohnformen?

Für eine optimale Ausnutzung der Pflegeleistungen sowie auch der bestmöglichen Bewahrung der Eigenständigkeit werden seit einigen Jahren schon Pflege-Wohngruppen gegründet. Diese neuen Wohnformen erfahren nun durch das Pflegestärkungsgesetz I eine Aufwertung.

weiter Mehr Informationen